AGB
Mit der FAllgemeine Geschäftsbedingungen Hautbild Bocholt
§1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tattoostudio Hautbild Bocholt (nachfolgend Studio genannt) bzw. den Tätowierern (nachfolgend Artists/Artist genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
§2 Terminvereinbarungen und Terminkaution
(1) Der Kunde kann für eine Tätowierung einen oder mehrere Termine mit den Artists vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist, in Abhängigkeit von der Termindauer oder anderen Faktoren vorgibt. Die Terminkaution wird bei der Fertigstellung der Tätowierung (letzte Sitzung) verrechnet. Mit der Leistung der Terminkaution erklärt sich der Kunde mit den aktuell geltenden AGB einverstanden.
(2) Eine Terminkaution kann nur ausbezahlt werden
-innerhalb von 14 Tagen nach Vereinbarung des 1. Termins, falls der Artist noch keine Arbeit in Form einer Skizze geleistet hat.
-wenn der Artist die Termine aus Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(3) Terminverlegungen sind immer persönlich, per Email oder telefonisch (wenn telefonisch nicht erreichbar, so ist eine Email mit allen Infos zu hinterlassen) , zur Not auch per Online-Chat möglich.
Danach hat der Kunde jedoch keinen Anspruch mehr auf bevorzugte Behandlung bei neuer Terminvergabe.
Wir behalten uns vor, ab der zweiten Terminverlegung seitens des Kunden, die geleistete Terminkaution für bereits entstandene Arbeit und Aufwand einzubehalten. Für einen neuen Termin muss dann eine neue Terminkaution geleistet werden, dessen Höhe das Studio ggf. anpassen muss.
(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht pünktlich (ab 15 Minuten Verspätung) oder gar nicht erscheint, in Begleitung Minderjähriger ist oder der Termin nicht wie geplant stattfinden kann. Ein Termin ist mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Es verfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine. In diesem Fall wird eine Rechnung über die vereinbarte Summe nach Paragraph 642 BGB gestellt. Bei Stundensätzen (kein Festpreis vereinbart) werden drei volle Arbeitsstunden für den Ausfall berechnet.
Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.
Unverschuldete bzw. unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch einen Attest belegt werden können.
Die Terminkaution kann im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft maximal 12 Monate bestehen bleiben, sofern sich der Kunde innerhalb dieser Zeit schriftlich oder telefonisch um einen neuen Termin bemüht.
Eine kaputte Waschmaschine oder neues Auto, Umzüge, Urlaube oder Ähnliches sind keine unvorhersehbaren Gründe, in diesen Fällen ist die Terminkaution nicht erstattbar.
§3 Preise
(1) Das Studio bzw. der Artist bietet nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an.
(2) Festpreise sind sowohl für den Kunden, als auch für den Artist bindend.
Bei Preisen nach Stundensatz wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. Pausen des Artists berechnet. Dies beinhaltet auch den vorherigen Entwurf/Skizze nach Kundenwunsch auf Papier oder digital, sowie das Anbringen der Vorlage (Stencils) oder direkte Zeichnung mit Stiften auf die Haut des Kunden.
Vom Kunden abgehaltene Pausenzeiten wie z.B. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren, Essen etc. gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenfalls zu entrichten.
Eventuelle Verzögerungen durch Beratungszeiten, spontane Kundengespräche und/oder andere Gründe der Artists, die das Studio oder den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden von der Gesamtzeit abgezogen.
(3) Wünscht der Kunde Änderungen an der zuvor bereits vereinbarten Arbeit, und es wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Artist frei den Preis dementsprechend anzupassen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Punkte unter §2 eingehalten werden.
(4) Endpreise sind nicht verhandelbar.
(5) Sollte ein Kunde einen anderen Preis bekommen als ein anderer Kunde, so liegt es immer im Ermessen des Artists. Die Gründe hierfür können sein, dass ein Kunde bereits jahrelanger Stammkunde ist, somit einen besonderen Preis erhält oder ein Kunde sehr kurzfristig einen ausgefallenen Termin übernehmen kann, deshalb einen besonderen Preis erhält.
Die Preisgestaltung des Studios steht in direktem Wettbewerb zu Mitbewerbern derselben Branche und hat nichts mit der Persönlichkeit oder dem äußeren Auftreten eines Kunden zu tun.
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zum vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
-Keine Einnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin
-Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren. (Falls solche Medikamente eingenommen werden, so ist es den Artists beim Beratungsgespräch oder bei Terminvergabe bereits mitzuteilen)
-Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit nicht mit dem Artist abgesprochen.
-Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionskrankheiten, transplantierte Organe, Hautkrankheiten)
-Dem Kunden sind keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
-Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (frisch geduscht)
-Bei Frauen: Die Kundin ist NICHT schwanger bzw. stillt nicht zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin, bei Terminvergabe oder Beratungsgespräch über mögliche o.g. Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes, etc.)
(3) Vor Beginn der Tätowierung wird in der Regel eine Schablone (Stencil) durch den Artist auf die Haut appliziert. In manchen Fällen wird ein Motiv auch direkt mit speziellen Hautmarkern auf die Haut des Kunden gemalt und angepasst. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung, als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.
Mit Beginn des Tätowiervorgangs willigt der Kunde in die Positionierung und den Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung mit seiner Unterschrift ab. Für Folgetermine muss keine erneute Einverständniserklärung abgegeben werden. Es erfolgt bei Folgeterminen eine Dokumentation des Artists, welche alle wichtigen Daten enthält und vom Kunden mit seiner Unterschrift bestätigt wird.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden wie oben beschrieben, aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der verrichteten Arbeit.
(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines angefertigten Entwurfes. Wenn der Kunde diesen zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(10) Extreme politische Gesinnungen oder provokatives äußeres Auftreten des Kunden, z.B. durch bestimmte Kleidung mit Aufdrucken mit politischen bzw. gesinnungsbehafteten Motiven sind in diesem Studio nicht gestattet und werden des Studios verwiesen.
(11) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
(12) Das Mitbringen von Kindern unter 18 Jahren zum Tätowiertermin ist nicht gestattet.
(13) Kunde kann erst werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(14) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten und wird zur Anzeige gebracht!
(15) Begleitpersonen sind die im Vorfeld anzufragen. Unangekündigte Besuche sind zu vermeiden. Wir behalten uns vor, unangemeldeten Begleitpersonen den Zutritt zum Studio zu verwehren.
(16) Während des Aufenthaltes im Studio gilt die Zimmerlautstärke. Lautes Verhalten eines Kunden kann mit Verweis aus dem Studio unterbunden werden.
(17) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller anwesenden Personen gemacht werden. Bei Missachtung behalten wir uns vor die betreffende Person des Studios zu verweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
§5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff und über die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt, bei Fragen steht der Artist dem Kunden zur Verfügung.
(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:
-Es handelt sich bei einem Tattoomotiv um die Arbeit eines anderen Artists, welche kopiert werden soll.
-Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch die Größe eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zusammenlaufen von Leerstellen)
-Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studios oder der Artists
-Das gewünschte Motiv entspricht nicht den angebotenen Stilrichtungen der Artists
-Der Kunde hat sich im Vorfeld respektlos verhalten oder ist verbal ausfällig geworden
-Der Kunde hat im Vorfeld Termine nicht eingehalten oder die Arbeit des Artists nicht bezahlt
-Die Motividee wurde zu häufig verwendet, der Artist kann dem Kunden kein Unikat mehr zusichern
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoos und Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
(4) Das Studio bzw. der Artist hat nach Paragraph 642 BGB das Recht, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §2 AGB), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (§3 AGB). In so einem Fall haben Studio bzw. die Artists zudem das Recht, nach Paragraph 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(5) Willigt der Kunde in die Fotografie zur Nutzung einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art z.B. zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram), so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.
Nach der Fertigstellung einer jeden Tätowierung wird eine Fotografie der Arbeit vom Artist erstellt, diese dient lediglich der Dokumentation und wird nur mit Einverständnis des Kunden veröffentlicht.
Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet bzw. unkenntlich gemacht wird.
§6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 6 Monate nach Fertigstellung der Arbeit, diese kostenfrei nachstechen zu lassen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist und sich der Kunde innerhalb der angegebenen Frist meldet.
(2) Wenn das Nachstechen später als 6 Monate nach der Fertigstellung der Arbeit erfolgen soll, behalten wir uns vor eine Materialkosten-Pauschale zu berechnen. Diese ist abhängig vom zeitlichen Aufwand der Arbeit.
(3) Wenn der Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, ist ein Nachstechen eventuell kostenpflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Artists.
(4) Wenn der Kunde zum Nachstechtermin nicht pünktlich, oder gar nicht erscheint, verfällt der Anspruch auf einen weiteren Nachstech-Termin.
§7 Gutscheine
(1) Gutscheine sind nicht übertragbar.
(2) Gutscheine sind nach geltendem Recht 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
(3) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Sie können nur ganz verbraucht werden und nicht teilweise verrechnet werden. Teil- bzw Restbeträge sind nicht auf den Gutscheinen notierbar.
(4) Gutscheine dürfen nicht verkauft werden.
(5) Gutscheine werden auch dann nicht ausbezahlt, wenn §5 in Kraft tritt, die gewünschte Arbeit z.B. gegen die innere Überzeugung des Artists verstößt. Ein Gutschein ist keine Garantie für jedes Wunschmotiv, es sollte vorab immer erst Rücksprache gehalten werden.
(6) Gutscheine sind in den im Studio üblichen vorgefertigten Größen erhältlich, können im Studio oder per Email (Postversand 2€ Aufpreis) gekauft werden.
§8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektion, Vernarbung, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit uns Kontakt aufzunehmen oder – bei erheblichen Problemen – einen Arzt aufzusuchen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff, auch bei höchster Sorgfalt des Artists, Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe zu tragen, um Sachschäden zu vermeiden.
Weder Studio noch Artists haften für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidungsstücken oder Schuhen durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Artist herbeigeführt.
(3) Wir weisen darauf hin, dass der Kunde sich während des Tätowiervorganges ruhig verhalten sollte und für ein optimales Ergebnis den Anweisungen des Artists Folge zu leisten hat. Für Schäden der Haut, eventuelles Verwackeln von Linien oder Farbe an unerwünschter Körperstelle infolge von Gestikulieren, Zucken oder Wegziehen wird keine Haftung übernommen.
§9 Sonstiges
(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweiligen aktuellen und gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Bocholt.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Artists und dem Kunden unwirksam, so bleiben die AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
§1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tattoostudio Hautbild Bocholt (nachfolgend Studio genannt) bzw. den Tätowierern (nachfolgend Artists/Artist genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
§2 Terminvereinbarungen und Terminkaution
(1) Der Kunde kann für eine Tätowierung einen oder mehrere Termine mit den Artists vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist, in Abhängigkeit von der Termindauer oder anderen Faktoren vorgibt. Die Terminkaution wird bei der Fertigstellung der Tätowierung (letzte Sitzung) verrechnet. Mit der Leistung der Terminkaution erklärt sich der Kunde mit den aktuell geltenden AGB einverstanden.
(2) Eine Terminkaution kann nur ausbezahlt werden
-innerhalb von 14 Tagen nach Vereinbarung des 1. Termins, falls der Artist noch keine Arbeit in Form einer Skizze geleistet hat.
-wenn der Artist die Termine aus Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(3) Terminverlegungen sind immer persönlich, per Email oder telefonisch (wenn telefonisch nicht erreichbar, so ist eine Email mit allen Infos zu hinterlassen) , zur Not auch per Online-Chat möglich.
Danach hat der Kunde jedoch keinen Anspruch mehr auf bevorzugte Behandlung bei neuer Terminvergabe.
Wir behalten uns vor, ab der zweiten Terminverlegung seitens des Kunden, die geleistete Terminkaution für bereits entstandene Arbeit und Aufwand einzubehalten. Für einen neuen Termin muss dann eine neue Terminkaution geleistet werden, dessen Höhe das Studio ggf. anpassen muss.
(4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist einbehalten, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht pünktlich (ab 15 Minuten Verspätung) oder gar nicht erscheint, in Begleitung Minderjähriger ist oder der Termin nicht wie geplant stattfinden kann. Ein Termin ist mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen. Es verfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine. In diesem Fall wird eine Rechnung über die vereinbarte Summe nach Paragraph 642 BGB gestellt. Bei Stundensätzen (kein Festpreis vereinbart) werden drei volle Arbeitsstunden für den Ausfall berechnet.
Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt der Anspruch auf einen kostenfreien Nachstechtermin.
Unverschuldete bzw. unvorhersehbare Gründe wie Krankheit müssen durch einen Attest belegt werden können.
Die Terminkaution kann im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft maximal 12 Monate bestehen bleiben, sofern sich der Kunde innerhalb dieser Zeit schriftlich oder telefonisch um einen neuen Termin bemüht.
Eine kaputte Waschmaschine oder neues Auto, Umzüge, Urlaube oder Ähnliches sind keine unvorhersehbaren Gründe, in diesen Fällen ist die Terminkaution nicht erstattbar.
§3 Preise
(1) Das Studio bzw. der Artist bietet nach eigenem Ermessen Festpreise oder Stundensätze an.
(2) Festpreise sind sowohl für den Kunden, als auch für den Artist bindend.
Bei Preisen nach Stundensatz wird die gesamte Arbeitszeit abzgl. Pausen des Artists berechnet. Dies beinhaltet auch den vorherigen Entwurf/Skizze nach Kundenwunsch auf Papier oder digital, sowie das Anbringen der Vorlage (Stencils) oder direkte Zeichnung mit Stiften auf die Haut des Kunden.
Vom Kunden abgehaltene Pausenzeiten wie z.B. mehrfache Raucherpausen, Telefonieren, Essen etc. gelten als Arbeitszeit des Artists und sind ebenfalls zu entrichten.
Eventuelle Verzögerungen durch Beratungszeiten, spontane Kundengespräche und/oder andere Gründe der Artists, die das Studio oder den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, werden am Ende der Sitzung durch ein vom Artist festgelegtes Abrunden von der Gesamtzeit abgezogen.
(3) Wünscht der Kunde Änderungen an der zuvor bereits vereinbarten Arbeit, und es wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Artist frei den Preis dementsprechend anzupassen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Punkte unter §2 eingehalten werden.
(4) Endpreise sind nicht verhandelbar.
(5) Sollte ein Kunde einen anderen Preis bekommen als ein anderer Kunde, so liegt es immer im Ermessen des Artists. Die Gründe hierfür können sein, dass ein Kunde bereits jahrelanger Stammkunde ist, somit einen besonderen Preis erhält oder ein Kunde sehr kurzfristig einen ausgefallenen Termin übernehmen kann, deshalb einen besonderen Preis erhält.
Die Preisgestaltung des Studios steht in direktem Wettbewerb zu Mitbewerbern derselben Branche und hat nichts mit der Persönlichkeit oder dem äußeren Auftreten eines Kunden zu tun.
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zum vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
-Keine Einnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin
-Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren. (Falls solche Medikamente eingenommen werden, so ist es den Artists beim Beratungsgespräch oder bei Terminvergabe bereits mitzuteilen)
-Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit nicht mit dem Artist abgesprochen.
-Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionskrankheiten, transplantierte Organe, Hautkrankheiten)
-Dem Kunden sind keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
-Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (frisch geduscht)
-Bei Frauen: Die Kundin ist NICHT schwanger bzw. stillt nicht zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin, bei Terminvergabe oder Beratungsgespräch über mögliche o.g. Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes, etc.)
(3) Vor Beginn der Tätowierung wird in der Regel eine Schablone (Stencil) durch den Artist auf die Haut appliziert. In manchen Fällen wird ein Motiv auch direkt mit speziellen Hautmarkern auf die Haut des Kunden gemalt und angepasst. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung, als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen. Fehler oder Änderungswünsche teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.
Mit Beginn des Tätowiervorgangs willigt der Kunde in die Positionierung und den Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung mit seiner Unterschrift ab. Für Folgetermine muss keine erneute Einverständniserklärung abgegeben werden. Es erfolgt bei Folgeterminen eine Dokumentation des Artists, welche alle wichtigen Daten enthält und vom Kunden mit seiner Unterschrift bestätigt wird.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage des Kunden wie oben beschrieben, aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der verrichteten Arbeit.
(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines angefertigten Entwurfes. Wenn der Kunde diesen zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(10) Extreme politische Gesinnungen oder provokatives äußeres Auftreten des Kunden, z.B. durch bestimmte Kleidung mit Aufdrucken mit politischen bzw. gesinnungsbehafteten Motiven sind in diesem Studio nicht gestattet und werden des Studios verwiesen.
(11) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
(12) Das Mitbringen von Kindern unter 18 Jahren zum Tätowiertermin ist nicht gestattet.
(13) Kunde kann erst werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(14) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten und wird zur Anzeige gebracht!
(15) Begleitpersonen sind die im Vorfeld anzufragen. Unangekündigte Besuche sind zu vermeiden. Wir behalten uns vor, unangemeldeten Begleitpersonen den Zutritt zum Studio zu verwehren.
(16) Während des Aufenthaltes im Studio gilt die Zimmerlautstärke. Lautes Verhalten eines Kunden kann mit Verweis aus dem Studio unterbunden werden.
(17) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller anwesenden Personen gemacht werden. Bei Missachtung behalten wir uns vor die betreffende Person des Studios zu verweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
§5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff und über die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt, bei Fragen steht der Artist dem Kunden zur Verfügung.
(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:
-Es handelt sich bei einem Tattoomotiv um die Arbeit eines anderen Artists, welche kopiert werden soll.
-Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch die Größe eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zusammenlaufen von Leerstellen)
-Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studios oder der Artists
-Das gewünschte Motiv entspricht nicht den angebotenen Stilrichtungen der Artists
-Der Kunde hat sich im Vorfeld respektlos verhalten oder ist verbal ausfällig geworden
-Der Kunde hat im Vorfeld Termine nicht eingehalten oder die Arbeit des Artists nicht bezahlt
-Die Motividee wurde zu häufig verwendet, der Artist kann dem Kunden kein Unikat mehr zusichern
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoos und Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
(4) Das Studio bzw. der Artist hat nach Paragraph 642 BGB das Recht, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §2 AGB), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (§3 AGB). In so einem Fall haben Studio bzw. die Artists zudem das Recht, nach Paragraph 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(5) Willigt der Kunde in die Fotografie zur Nutzung einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art z.B. zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram), so teilt er das dem Artist bei Erstellung des Fotos mit.
Nach der Fertigstellung einer jeden Tätowierung wird eine Fotografie der Arbeit vom Artist erstellt, diese dient lediglich der Dokumentation und wird nur mit Einverständnis des Kunden veröffentlicht.
Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht mit abgebildet bzw. unkenntlich gemacht wird.
§6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 6 Monate nach Fertigstellung der Arbeit, diese kostenfrei nachstechen zu lassen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist und sich der Kunde innerhalb der angegebenen Frist meldet.
(2) Wenn das Nachstechen später als 6 Monate nach der Fertigstellung der Arbeit erfolgen soll, behalten wir uns vor eine Materialkosten-Pauschale zu berechnen. Diese ist abhängig vom zeitlichen Aufwand der Arbeit.
(3) Wenn der Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, ist ein Nachstechen eventuell kostenpflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Artists.
(4) Wenn der Kunde zum Nachstechtermin nicht pünktlich, oder gar nicht erscheint, verfällt der Anspruch auf einen weiteren Nachstech-Termin.
§7 Gutscheine
(1) Gutscheine sind nicht übertragbar.
(2) Gutscheine sind nach geltendem Recht 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
(3) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Sie können nur ganz verbraucht werden und nicht teilweise verrechnet werden. Teil- bzw Restbeträge sind nicht auf den Gutscheinen notierbar.
(4) Gutscheine dürfen nicht verkauft werden.
(5) Gutscheine werden auch dann nicht ausbezahlt, wenn §5 in Kraft tritt, die gewünschte Arbeit z.B. gegen die innere Überzeugung des Artists verstößt. Ein Gutschein ist keine Garantie für jedes Wunschmotiv, es sollte vorab immer erst Rücksprache gehalten werden.
(6) Gutscheine sind in den im Studio üblichen vorgefertigten Größen erhältlich, können im Studio oder per Email (Postversand 2€ Aufpreis) gekauft werden.
§8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektion, Vernarbung, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit uns Kontakt aufzunehmen oder – bei erheblichen Problemen – einen Arzt aufzusuchen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff, auch bei höchster Sorgfalt des Artists, Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe zu tragen, um Sachschäden zu vermeiden.
Weder Studio noch Artists haften für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidungsstücken oder Schuhen durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Artist herbeigeführt.
(3) Wir weisen darauf hin, dass der Kunde sich während des Tätowiervorganges ruhig verhalten sollte und für ein optimales Ergebnis den Anweisungen des Artists Folge zu leisten hat. Für Schäden der Haut, eventuelles Verwackeln von Linien oder Farbe an unerwünschter Körperstelle infolge von Gestikulieren, Zucken oder Wegziehen wird keine Haftung übernommen.
§9 Sonstiges
(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweiligen aktuellen und gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Bocholt.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Artists und dem Kunden unwirksam, so bleiben die AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahe kommt.